DSGVO ist bei uns die Grundlage, keine Option

Loomira verarbeitet Anrufe, Transkripte und Kundendaten nach europäischen Regeln — technisch und vertraglich. Hier steht, wie.

EU-Anbieterkette

Für jeden KI-Baustein nutzen wir EU-Endpunkte, wo der Anbieter sie für uns bereitstellt — und weisen offen aus, wo das noch nicht der Fall ist:

  • Spracherkennung — Soniox (EU-Verarbeitung)
  • Sprachausgabe — ElevenLabs (derzeit globaler Endpunkt, Standardvertragsklauseln; Umstellung auf EU-Residency vorgesehen — an ElevenLabs geht nur der Antworttext)
  • Sprachmodell — Google Vertex AI (EU-Region)

Hosting in der EU

Anwendung und Daten laufen in der AWS-Region eu-central-1 in Frankfurt am Main. Transkripte, Nachrichten und Kundendaten werden in der EU gespeichert; Anruf-Audio wird nicht gespeichert.

Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)

Der AVV nach Art. 28 DSGVO ist Bestandteil der AGB und wird bei der Registrierung elektronisch akzeptiert — mit Anlagen zu Datenarten, Unterauftragsverarbeitern und TOMs. Er ist jederzeit öffentlich einsehbar.

Transparenz nach Art. 50 KI-VO

Loomira gibt sich Anrufenden zu Gesprächsbeginn als KI zu erkennen — so, wie es die EU-KI-Verordnung (Art. 50) vorsieht. Diese Ansage ist Teil des Ablaufs, nicht optional.

Gesalzene Anrufer-Hashes

Rufnummern werden nicht im Klartext für Statistiken vorgehalten: Wo wir Anrufer wiedererkennen müssen, arbeiten wir mit gesalzenen Hashes statt mit der rohen Nummer.

Auftragsverarbeiter

Wir führen eine öffentliche Liste unserer Unterauftragsverarbeiter — mit Zweck, Standort und Drittlandsgrundlage — und kündigen Änderungen gemäß AVV vorab an.

Fragen zum Datenschutz?

Starten Sie jetzt — AVV, Datenschutzerklärung und die Liste der Unterauftragsverarbeiter sind öffentlich einsehbar, bevor der erste echte Anruf läuft.