KI am Telefon — transparent von der ersten Sekunde
Anrufende sollen wissen, mit wem sie sprechen. Loomira setzt die Transparenzpflichten der EU-KI-Verordnung (Art. 50) um — standardmäßig als fester Teil jedes Gesprächs.
KI-Ansage zu Gesprächsbeginn
Der Assistent gibt sich zu Beginn jedes Anrufs als KI zu erkennen — so, wie es Art. 50 Abs. 1 der KI-Verordnung ab dem 2. August 2026 verlangt. Die Ansage ist standardmäßig aktiv. Abschalten lässt sie sich nur mit einer ausdrücklichen, protokollierten Bestätigung, wie Sie die Offenlegung stattdessen sicherstellen.
Ein Mensch, wann immer gewünscht
Anrufende können jederzeit eine menschliche Bearbeitung verlangen. Das Unternehmen bleibt auf den üblichen Wegen erreichbar — der Assistent nimmt das Anliegen auf und leitet es weiter.
Standardmäßig kein Audio-Mitschnitt
Anruf-Audio wird standardmäßig nicht gespeichert — die Sprachverarbeitung erfolgt flüchtig in Echtzeit. Eine optionale Aufzeichnung ist ab Werk deaktiviert; wer sie einschaltet, informiert die Anrufenden. Transkripte werden nach 30 Tagen anonymisiert.
Was Art. 50 verlangt
Art. 50 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2024/1689 verpflichtet Anbieter von KI-Systemen, die mit Menschen interagieren, diese so zu gestalten, dass die Betroffenen klar und spätestens bei der ersten Interaktion informiert werden. Für Telefon-Assistenten heißt das: eine gesprochene KI-Ansage am Gesprächsanfang.
EU-Verarbeitung, dokumentiert
Die gesamte Verarbeitung läuft in der EU — von der Spracherkennung bis zum Sprachmodell. Details, Auftragsverarbeiter und die Datenschutzerklärung sind öffentlich einsehbar.
Transparenz gehört zum Produkt
Erleben Sie die KI-Ansage im Demo-Anruf — oder lesen Sie, wie Loomira Datenschutz umsetzt.